Steuer-News
Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehegatten an seine Schwiegermutter
Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegermutter können während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein (BFH, Urteil vom 27.07.2011 - VI R 13/10).
Die Klägerin lebte von ihrem Ehemann getrennt und leistete dennoch Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende verheiratete Schwiegermutter. Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht (FG) bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.
Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) bekam die Klägerin Recht. Das Verfahren wurde an das FG zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Der BFH führt hierzu aus, dass der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz lediglich auf den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses abstellt. Die Vorschrift sei nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass ein Abzug von Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geboten ist.
Im vorliegenden Fall sahen die Richter den Rechtsstreit allerdings noch nicht als entscheidungsreif an. Daher muss das FG in einem erneuten Verfahren nun prüfen, ob nicht der Schwiegervater der Klägerin für den Unterhalt der Schwiegermutter hätte aufkommen können.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 05.10.2011
(BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10)
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.