Steuer-News
Lohnsteuerabzug 2012 und Einführung von ELStAM ab 2013
Mit Schreiben vom 06.12.2011 (IV C 5 - S 2363/07/0002-03) informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) u.a. darüber, dass sich der ursprünglich für das Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren = ELStAM) verzögert.
Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist danach erst zum 01.01.2013 geplant. Der vollständige Umstieg auf das elektronische Verfahren sollte ursprünglich bis zum 01.01.2012 vollzogen sein. Bereits zum 01.01.2011 war ein Wechsel von Zuständigkeiten von der Gemeinde auf das Finanzamt erfolgt, sodass die Finanzämter für die Eintragung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig wurden. Eine Papierlohnsteuerkarte ist letztmalig für das Kalenderjahr 2010 augestellt worden.
Im Hinblick auf die Verzögerung des Starts für das ELStAM-Verfahren auf (geplant) 01.01.2013 teilt das BMF mit, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiterhin gültig bleiben sollen. Sie seien dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers sei hierfür nicht erforderlich.
Das BMF erläutert in seinem Schreiben, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden.
Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.